Erbrecht

Durch erbrechtliche Streitigkeiten wird häufig ein Teil des Nachlasses für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten verbraucht. Dies kann durch eine gut durchdachte und auf die individuellen Verhältnisse abgestimmte, testamentarische oder erbvertragliche Gestaltung vermieden werden.

Wir beraten Sie

  • über die gesetzliche Erbfolge
  • über die gestalterischen Modifizierungen der gesetzlichen Erbfolge
  • durch Testament oder Ehevertrag
  • über die erbschaftsteuerrechtlichen Folgen der jeweiligen Regelung